Was passiert, wenn ein Testergebnis positiv ist?
A. Positiv getestetes Kind/Schüler*in
Kinder oder Schüler*innen, bei denen ein Selbst-, Schnell- oder PCR-Test ein positives Ergebnis zeigt, dürfen nicht in die Einrichtung (Kita, Schule oder Tagespflege) gehen. Sie müssen zu Hause bleiben/nach Hause gehen. Für sie gelten dann die Vorgaben der Absonderungsverordnung.
D.h. bei einem positiven Selbst- oder Schnell-Test (d.h. vorliegen eines Krankheitsverdachts) müssen sie einen PCR Test durchführen und sich bis zum Vorliegenden des Ergebnisses absondern.
Weiter Informationen gibt es hier.
Liegt ein positiver PCR-Test vor (d.h. eine Infektion), müssen sie in Isolation. Betroffene erhalten dann zeitnahe ein Schreiben des Gesundheitsamtes, in dem das weitere Vorgehen erörtert wird.
Weiter Informationen gibt es hier.
B. Kontaktpersonen von positiv getesteten Kinder/Schüler*innen
Andere Kinder/Mitschüler*innen, die ausschließlich in der Einrichtung Kontakt zu dem positiv getesteten Kind/Schüler*in hatten, unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht. Sie dürfen somit, solange keine Symptome auftreten, weiterhin die Kita/Schule/Tagespflege besuchen.
Es wird gleichzeitig empfohlen, dass sie sich in den nächsten Tagen regelmäßig testen und Kontakte reduzieren. Wenn sich Symptome entwickeln (z.B. Husten, Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, Geschmacksverlust), sollte telefonisch die Hausärztin oder der Hausarzt kontaktiert werden. Die Arztpraxis bespricht dann die weiteren Schritte (ggf. Testung).
Was passiert, wenn mehrere Kinder/Schüler*innen einer Gruppe/einer Klasse infiziert sind?
Bei einem größeren Ausbruch (> 20 %) prüft das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen, wie die Schließung der Gruppe oder die Untersagung des Präsenzunterrichts. Das Gesundheitsamt und die betroffene Einrichtung befinden sich in einem solchen Fall in enger Abstimmung.
Sollte eine solche Maßnahme erfolgen, werden Sie über die Einrichtung davon in Kenntnis gesetzt. Das Gesundheitsamt selber nimmt keinen Kontakt zu den Kinder/Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten auf.
Info-Hotlines & Liveblog
Stadt und Landkreis Göttingen haben Hotlines für Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und Unternehmen geschaltet. Zum Thema Coronavirus gibt es außerdem einen Liveblog.
Anregungen oder Meinungen zu dieser Mitteilung können Sie direkt an IhreMeinung@goettingen.de senden. Wir leiten Ihre Nachricht an den zuständigen Fachdienst weiter.