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Baumschutz

Bäume an Straßen und in Parkanlagen sind ein ganz wesentlicher Faktor für das „Wohlfühlklima“ in einer Stadt. Dies merkt man spätestens dann, wenn ein markanter alter und großer Baum entfernt werden muss. Es klafft förmlich eine Lücke im Stadtbild.

 

Im folgenden erfahren Interessierte weitergehende Informationen rund um den Baumbestand der Stadt Göttingen.

 

Baumschutz


Die Stadt Göttingen hat als Kommune die Aufgabe die Verkehrssicherheit von Bäumen in städtischen Grün- und Freianlagen zu gewährleisten.


Der Kontrollturnus richtet sich nach dem Alter und Zustand jedes Baumes, sowie der Sicherheitserwartung an dem jeweiligen Standort. So kann es erforderlich sein, Bäume mit entsprechenden Vorschäden halbjährlich zu kontrollieren, andere hingegen lediglich alle drei Jahre.

 

Die Kontrolle wird durch geschultes Fachpersonal, hauptsächlich im Zeitraum April bis Oktober, jedes Jahres durchgeführt. Sollten Gefährdungen durch Gestaltanomalien, Holzfäule, Pilzbefall, Vitalitätseinbußen o.ä. festgestellt werden, erfolgt eine zweite Überprüfung im Rahmen der jährlich im Oktober stattfindenden Baumschau. Sofern die eigenen Kenntnisse bzw. die verfügbaren Untersuchungsgeräte keine abschließende Diagnose erlauben, wird bei einer dritten Prüfstufe ein öffentlich bestellter Sachverständiger einbezogen.

 

Nach Abschluss dieses Verfahrens werden die beabsichtigten Fällungen dem Arbeitskreis Baumschutz der Naturschutzverbände vorgestellt und die Notwendigkeit einer Baumfällung im Einzelfall erläutert. Hier kann beispielsweise durch Belassen von Totholz auf die Belange des Naturschutzes besonders Rücksicht genommen werden.

 

Die wesentlichsten Gründe für die Fällung von Bäumen sind starke Vitalitätseinbußen, fortgeschrittene Holzfäule, sowie die Gefahr von Ast- oder Stammbrüchen.

 

Weitere Informationen zum Baumschutz, Baumfällungen und zur Baumschutzsatzung sind in der Dienstleistung Arten- und Baumschutz, Schutzgebiete zu finden.

Baumkrankheiten


Die Blattbräune oder Blattnervenkrankheit bei Platanen ist auf einen Pilz (Apiognomonia veneta) zurückzuführen, der braune Blattflecken entlang der Blattadern verursacht. Bei Befall kommt es bereits im Frühjahr zum Welken und Vertrocknen der jungen Austriebe; Starkäste werden
nicht befallen.

 

Die Kastanienminiermotte (Cameraria ohridella), ein Insekt, das erst 1985 in Mazedonien entdeckt wurde, ist 2004 erstmalig auch in Göttingen festgestellt worden. Vorwiegend weißblühende Rosskastanien fallen der Motte zum Opfer. Die Larven der Motte zerstören durch ihre Fraßtätigkeit das Innere der Blätter, was äußerlich an einer hellbraunen Fleckung erkennbar ist. Bei starkem Befall kommt es zum vorzeitigen Blattfall. Jahrelanger Befall führt zur Schwächung des Baumes.

 

Die Wollige Napfschildlaus (Pulvinaria regalis) gehört zu den saugenden Schadorganismen. Die Larven dieses Schädlings setzen sich auf Blättern und Zweigen fest und saugen hier den Pflanzensaft. Die Wollige Napfschildlaus bevorzugt insbesondere Linden und Rosskastanien und ist durch watteartige, weiße Gebilde am Stamm zu erkennen. Bei starkem Befall sind davon auch die Äste betroffen.

 

Massaria, ein zu den Schlauchpilzen zählender Schwächeparasit an Platanen (Splanchnonema platani), verursacht ein rasches Absterben von Ästen. Die Pilzerkrankung Massaria wurde in Deutschland erstmals 2003 nach einem heißen und besonders trockenen Sommer nachgewiesen. Auch größere Äste mit geringer Vitalität können befallen werden und rasch ganz oder teilweise abgetötet werden. Breite, leicht violett bis hellrötlich verfärbte Rindenbereiche der Astoberseite sind ein Zeichen des Befalls. Später färben dunkle Pilzsporen diese Partien fleckig-schwarz. Es folgt eine rasch voranschreitende Holzfäule im Gewebe der Astoberseite. Da die Astunterseite noch nicht befallen ist, bleibt der Ast weiterhin belaubt. Voll belaubte und bis dahin unauffällige, stärkere Äste können innerhalb einiger Wochen absterben und zu einer Gefahr werden.

 

Die Weiße Mistel (Weißbeerige Mistel, Viscum album) wächst als immergrüner Halbschmarotzer auf den Ästen bestimmter Wirtsbäume und kann im Laufe der Jahre Büsche von bis zu einem Meter Durchmesser bilden.
Die Samen der Mistel werden durch Vögel verbreitet, für die sie einen wichtigen Teil der Winternahrung darstellen. Die vielfältigen Beeinträchtigungen am Straßenstandort schwächen die Bäume und machen sie anfällig für die Besiedlung mit Misteln. Auch wenn die Mistel in letzter Zeit als Baumschädiger in Verruf gekommen ist, konnte bislang nicht nachgewiesen werden, dass Bäume durch Misteln absterben.

Gehölzschnitt


Zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt ist es in der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September verboten, Gehölze zu schneiden oder Bäume zu fällen. Dies regelt das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (www.bundesrecht.juris.de) in Verbindung mit entsprechenden Erlassen des Niedersächsischen Umweltministeriums (www.mu.niedersachsen.de). Diese Bestimmungen gelten sowohl für den besiedelten Bereich als auch für die freie Landschaft.


Erforderliche Arbeiten sollen demnach so vorbereitet werden, dass sie nicht in die Zeit des Fäll- und Schnittverbotes fallen.

 

  • Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Dabei müssen die Bestimmungen des Artenschutzes dringend eingehalten werden.
  • Verboten ist es, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

 

Ziel dieser Vorschrift ist es, die Lebensstätten wild lebender Tierarten (z.B. Vögel, Fledermäuse, Hornissen) zu erhalten und insbesondere die Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen.

 

Zusätzlich zu den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ist bei Gehölzschnittmaßnahmen innerhalb des gesamten Stadtgebietes die Baumschutzsatzung der Stadt Göttingen zu berücksichtigen. Diese dient dem Schutz des innerstädtischen Baumbestandes und somit dem Erhalt bzw. der Förderung des Orts- und Landschaftsbildes. Sie stellt somit einen wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes dar.


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