Außerschulische Raumnutzung
Schulräume, die in der Trägerschaft der Stadt Göttingen stehen, können unter bestimmten Bedingungen als ergänzendes Angebot zu den sonstigen, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten für schulfremde Zwecke vermietet werden. Voraussetzung ist, dass durch die Nutzung nicht die Bedürfnisse sowie der Hauptzweck der Schule oder die Interessen der Stadt Göttingen beeinträchtigt werden.