Sanierungsgebiet & Förderprogramm
Im März 2020 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen die Satzung für das Sanierungsgebiet beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Göttingen vom 15. April 2020 veröffentlicht und ist seitdem rechtskräftig. Die Laufzeit der Sanierung wird voraussichtlich zehn Jahre betragen.
Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt
Das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (vormals „Soziale Stadt“) ist im Baugesetzbuch verankert (§§ 136 ff BauGB) und sieht die städtebauliche Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Stadt- und Ortsteilen vor.
Ziel der Förderung ist es, den öffentlichen Raum aufzuwerten sowie den sozialen Zusammenhalt zu fördern und Maßnahmen zu realisieren, die unter anderem die Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit sowie kulturübergreifende Integration fördern.
Im Detail betrifft dies beispielsweise die Verbesserung von kinder-, familien- und altengerechten Infrastrukturen, städtebauliche Aufwertung, die Steigerung der Wohn- und Lebensqualität für alle Bewohner*innen.
Die geplanten Maßnahmen im Sanierungsgebiet sind in den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) hinterlegt.
Die Stadt Göttingen fördert private Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
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