Corona-Sonderregeln für Evakuierung
Oberbürgermeister Köhler hatte sich zuvor an das Land gewendet, um zu klären, ob es Möglichkeiten zur Lockerung gibt. Die Niedersächsische Coronaverordnung erlaubt im Rahmen der Gefahrenabwehr, dass Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen zulässig sind. In der Verordnung heißt es (nach § 2 Absatz 3 Nr.3 sowie den Absätzen 1 und 2), dass die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr nicht gelten. Direkt gilt die Regelung für die tätigen Personen. Sie kann aber auch auf die Personen angewendet werden, die zur Gefahrenabwehr ihre Wohnung verlassen und in der Zeit in einer Sammelunterkunft oder bei anderen Personen untergebracht werden müssen. Das stellte das Sozialministerium jetzt gegenüber der Stadt klar. Dasselbe gilt für Personen, die eine Unterkunft für diese Zeit zur Verfügung stellen.
Es gelten Sonderregelungen zur aktuellen Corona-Verordnung
Das bedeutet konkret: Für Personen, die aufgrund der Evakuierung an den genannten Tagen ihre Wohnung verlassen müssen, gelten Sonderregelungen zur aktuellen Corona-Verordnung. So dürfen sich zu diesem Zweck zwei Haushalte, unabhängig von der Personenzahl, in einer Wohnung aufhalten. Alternativ dürfen enge Familienangehörige aufgenommen werden, selbst wenn sie aus mehr als zwei Haushalten stammen. Enge Familienangehörige sind Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist. Außerdem gehören Pflegeeltern und Pflegekinder zu den engen Angehörigen. Selbstverständlich müssen die betroffenen Personen das Abstandsgebot einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
„Pragmatische Lösung“
Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler sagt: „Das ist eine pragmatische Lösung aus Hannover, die die schwierige Situation erleichtert.“ Der Erste Stadtrat Christian Schmetz, Dezernent für Ordnung und Feuerwehr, appelliert weiterhin an die Anwohner*innen: „Vor dem Hintergrund, dass die verschärften Corona-Regelungen für die von der Evakuierung betroffenen Bürger*innen nicht gelten, bitten wir erneut darum, sich selber zu kümmern und sich privat unterzubringen oder eines der Hotelangebote zu nutzen. Die, die diese Möglichkeit nicht haben, bitten wir erneut, sich bis spätestens diesen Freitag bei uns zu melden, damit wir die Unterkunft in einem Evakuierungszentrum organisieren können.“
Bei Bedarf bis Freitag, 15. Januar, beim Bürgertelefon melden
Anwohner*innen, die innerhalb des Evakuierungsradius wohnen und die Unterstützung der Stadt bei der Unterbringung während der Bombenentschärfung am 30. und 31. Januar 2021 benötigen, melden sich bitte bis Freitag, 15. Januar, beim Bürgertelefon unter 0551 4004048, 9.00 bis 16.00 Uhr. Das Bürgertelefon hat seine Arbeit aufgenommen, am ersten Tag wurden bereits rund 150 Anrufer*innen verzeichnet. Alle Informationen zur Bombenentschärfung gibt es unter goe.de/bombenverdacht.
Die Sondierungen an der Fundstelle gehen aktuell weiter. In der Godehardstraße hatte der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen im Vorfeld von Bauarbeiten vier verdächtige Objekte im Boden geortet. Es sind wahrscheinlich Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg.
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