31.659 Impfungen im Impfzentrum Siekhöhe verabreicht
Einmal wöchentlich veröffentlicht die Stadt Göttingen die aktuellen Impfzahlen zum Impfzentrum Siekhöhe. Seit Beginn der Impfkampagne im Januar 2021 wurden dort sowie durch die mobilen Teams bis zum Stichtag 31. März 2021 insgesamt 31.659 Impfungen durchgeführt. Geimpft werden bislang Menschen, die aufgrund ihres Alters, ihres Berufs, einer medizinischen Indikation oder als Pflegeheimbewohner*in dazu berechtigt sind.
So verteilen sich die verabreichten Impfdosen auf die einzelnen Gruppen:
Zeitraum: 5. Januar bis 31. März 2021
Indikation nach Alter: 12.615
Berufliche Indikation und Pflegeheimbewohner*innen: 17.408
Medizinische Indikation : 1.636
Summe: 31.659
Nach Angaben der Landesregierung stehen für Göttingen keine Menschen über 80 Jahre mehr auf der Warteliste des Impfportals. Daraus ist zu schließen: Alle Göttinger*innen, die 80 Jahre oder älter sind, haben ein Impfangebot erhalten. Die Impfdaten dieser Gruppe werden daher nicht mehr signifikant steigen und gemeinsam mit in der Gruppe „Berufliche Indikation und Pflegeheimbewohner*innen“ zusammengefasst.
Impfberechtigte Personen
Wer aktuell impfberechtigt ist, erfährt man insbesondere auf der Homepage des Landes. Geimpft wurden und werden aktuell Menschen, die 70 Jahre und älter sind sowie Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürfte Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Auch Pflegekräfte in der stationären und ambulanten Pflege, das Personal in Bereichen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (z.B. Notaufnahmen, Rettungsdienste, Arztpraxen) und Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig andere behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht, zählen dazu.
Ebenfalls geimpft werden können Menschen aus medizinischen Gründen. Das können beispielsweise Menschen mit Down-Syndrom oder einer Demenz sein. Auch Kontaktpersonen von Schwangeren zählen dazu. Weiterhin impfberechtigt sind beispielsweise Beschäftigte in Kitas, an Grund- und Förderschulen oder bei der Polizei.
Impfung wird zentral durch die Landesregierung gesteuert
Die Impfung wird in Niedersachsen zentral durch die Landesregierung gesteuert. Das Land bestellt Impfstoffe und stellt sie den mit der Durchführung beauftragten Kommunen und Landkreisen zur Verfügung. Für die Stadt Göttingen steht das Impfzentrum Siekhöhe bereit. Betrieben wird es durch die Johanniter-Unfall-Hilfe. Eine individuelle Auswahl eines bestimmten Impfstoffes ist nicht vorgesehen.
Terminvergabe durch das Land
Die Stadt Göttingen vergibt grundsätzlich selbst keine Termine, da sie im Auftrag des Landes tätig ist; die Terminvergabe hat sich das Land vorbehalten. Ein Impftermin kann daher nur über die Hotline oder über das Internetportal des Landes reserviert werden (Telefon 08009988665; Onlineportal http://www.impfportal-niedersachsen.de).
Kostenloser Bus-Shuttle
Wer einen Termin für das Impfzentrum Siekhöhe reserviert hat, erhält eine schriftliche Impfbestätigung und eine Wegbeschreibung mit Informationen „Wie komme ich zum Impfzentrum“. Das Impfzentrum Siekhöhe steht im Anna-Vandenhoeck-Ring 13 in Göttingen. Dort sind ausreichend kostenlose Parkplätze verfügbar. Wer auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, kann den kostenlosen Bus-Shuttle „S Impfzentrum“ ab Kaufpark nutzen, der zu den Öffnungszeiten des Impfzentrums ab der Haltestelle „Kaufpark Ost“ im 20-Minuten-Takt pendelt.
Wer gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport angewiesen ist, sollte mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sprechen und sich je einen Transportschein für die Erst- und für die Zweitimpfung geben lassen. Anschließend kann dann mit einem Taxi oder Mietwagenunternehmen die Fahrt zum Impfzentrum angetreten werden. Auf die Transportbescheinigung ist vor Antritt der Fahrt hinzuweisen. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse bzw. mit dem Land Niedersachen.
Die Impfung ist für alle kostenlos. Zum Termin sind lediglich die Terminbestätigung, der Aufklärungsbogen (soweit vorhanden), ein Ausweis, der Impfpass (soweit vorhanden) und – sofern erforderlich – die Bescheinigung der Impfberechtigung mitzubringen. Für jene, die gar nicht mehr ihre Wohnung oder ihr Haus verlassen können, werden Lösungen mit dem Land Niedersachsen abgestimmt. Es empfiehlt sich, nicht zu früh zum Termin im Impfzentrum zu erscheinen – das verlängert nur die eigene Wartezeit. Sich im Vorfeld der Impfung mit dem Aufklärungsbogen (soweit vorhanden) zu befassen, beschleunigt den Impfprozess.
Info-Hotlines & Liveblog
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