Informationen zum Warnstreik am 1. März
In der Stadtverwaltung Göttingen gibt es wegen des für Donnerstag, 1. März 2018, angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Dienst keine Hinweise darauf, dass Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingeschränkt bzw. Einrichtungen oder Dienststellen geschlossen werden müssten. Allerdings ist nicht bekannt, wie viele Mitarbeiter/innen dem Aufruf der Gewerkschaft zur Arbeitsniederlegung folgen. Längere Wartezeiten könnten aber unter Umständen nicht ausgeschlossen werden, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung.
Die städtischen Kindertagesstätten sollen nicht bestreikt werden. Dagegen müssen die Göttinger Verkehrsbetriebe davon ausgehen, dass die Stadtbusse am 1. März still stehen. Während die Stadtwerke Göttingen AG die Sicherheit der Versorgung mit Trinkwasser, Erdgas, Fernwärme und Strom gewährleistet sieht, können auch die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) nicht ausschließen, dass Restabfallbehälter, Bio- und Papiertonnen nicht geleert bzw. gelbe Säcke und Sperrmüll nicht abgefahren werden.
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