Parkscheinautomaten sind zum Jahreswechsel "dicht"
Alle Jahre wieder: Zum Schutz vor Vandalismusschäden nimmt die Stadt Göttingen ihre Parkscheinautomaten zum Jahreswechsel außer Betrieb. Die ersten Automaten werden ab Mittwoch, 27. Dezember, abgeschaltet. Gebührenpflicht in beiden Parkzonen der Stadt herrscht wieder ab Dienstag, 2. Januar 2018. In der Parkzone II erfolgt die Abschaltung der 164 Automaten nach und nach ab 27. Dezember. In der Innenstadt (Parkzone I) werden die 43 Automaten ab Freitag, 29. Dezember 2017, ab 17.00 Uhr außer Betrieb genommen.
Wer an einem verschlossenen Automaten parkt, muss in seinem Wagen eine Parkscheibe gut sichtbar auslegen. Grundsätzlich besteht in der Parkzone II eine Parkhöchstdauer von vier Stunden. Ausgenommen sind die Bereiche Humboldtallee, Von-Siebold-Straße, Kreuzbergring (Abschnitt Humboldtallee bis Nikolausberger Weg) sowie Nikolausberger Weg (Abschnitt Goßlerstraße bis Kreuzbergring). Hier beträgt die Parkhöchstdauer sechs Stunden.
Von der Parkhöchstdauer nicht betroffen sind die Bereiche Waldweg, Am Papenberg sowie Zimmermannstraße. Hier kann unbegrenzt geparkt werden.