In und um die Göttinger Innenstadt steht Ihnen ein vielfältiges Parkplatzangebot zur Verfügung, ein großer Teil davon in direkt vom Innenstadtring erreichbaren Parkhäusern oder auf Sammelparkplätzen (Übersichtskarte), von denen Sie in wenigen Minuten Fußweg die Fußgängerzone erreichen können.
Neben einer Übersicht der Parkhäuser/-plätze und zum Parkleitsystem erhalten Sie hier noch Informationen zu Park & Ride sowie Behindertenparkplätzen.
Dynamisches Parkleitsystem
Die Parkplatzsuche im Zentrum wird Ihnen seit dem 1.12.2000 durch ein neues dynamisches Parkleitsystem erleichtert, in das alle großen Parkhäuser und der Schützenplatz (Park & Ride-Platz für den Bustransfer in die City, Ausweichparkplatz für Großveranstaltungen in der Lokhalle) einbezogen sind.
Auf den Zufahrtsstraßen zum Zentrum und auf dem Innenstadtring werden Sie mittels der Anzeigen "Frei" und "Besetzt" stets aktuell informiert, ob und wo in diesen Anlagen mit insgesamt ca. 2000 Parkständen noch freie Plätze zur Verfügung stehen.
Diese Information gibt es nicht nur für die einzelnen Parkierungsanlagen, sondern auch für einen je nach Fahrtrichtung unterschiedlich definierten Bereich "City Göttingen". Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung des Belegungszustandes der in Fahrtrichtung liegenden Parkierungsanlagen.
Auch die übrigen Parkplatzanlagen mit jeweils über 50 Parkständen sind durch statische Hinweistafeln in das Leitsystem einbezogen. So wird die Parkplatzsuche in Göttingen eine einfache und schnelle Angelegenheit.
Parkhäuser Parkhaus Groner Tor (432 Plätze)
durchgehend geöffnet
bis 1/2 Stunde 0,50 Euro
bis 1 Stunde 1,00 Euro
(jede weitere Stunde gesondert gestaffelt)
24 Stunden 5,00 Euro
Nachtparken (19 - 9 Uhr) 2,50 Euro
Parkhaus Hospitalstraße (507 Plätze)
durchgehend geöffnet
bis 1/2 Stunde 0,50 Euro
bis 1 Stunde 1,00 Euro
(jede weitere Stunde gesondert gestaffelt)
24 Stunden 6,00 Euro
Nachtparken (19 - 9 Uhr) 2,50 Euro
Nähere Informationen und Sondertarife für Dauerparken in diesen beiden Parkhäusern finden Sie bei den Stadtwerken in der Rubrik Parkhäuser/Tarife
Parkhaus am Bahnhof (570 Plätze)
durchgehend geöffnet
bis 1/2 Stunde 0,50 Euro
je angefangene 50 Min. 1,00 Euro
Maximaltarif (24 h) 8,00 Euro
Nachttarif 22 - 7 Uhr max. 3,00 Euro
Nährer Informationen unter:
(0551) 5315390 www.netpark.de
Parkhaus Carré Reitstallstraße (400 Plätze)
Montag bis Dienstag 6 - 22 Uhr
Mittwoch bis Samstag durchgehend geöffnet
Sonntag ab 6.00 Uhr und an Feiertagen geschlossen
pro Stunde 1,00 Euro
bei besonderen Anlässen siehe Aushang
Parkhaus Kaufland/Kurze Geismar Straße
Montag bis Mittwoch 6 - 21 Uhr
Donnerstag bis Samstag 6 - 22.30 Uhr
die ersten 90 Min für Kunden frei, alle weiteren 60 Min 1,00 Euro
Zu Sonderöffnungszeiten (z. B. in der Weihnachtszeit) erkundigen Sie sich bitte bei den jeweiligen Parkhäusern bzw. auf unserer Seite "Aktuelles".
Auch außerhalb der Parkhäuser steht in und um die Göttinger Innenstadt ein umfangreiches Parkplatzangebot im Straßenraum und auf großen Parkplätzen zur Verfügung (mit Ausnahme einiger reservierter Bereiche für Anwohnerparken). An den in diesem Bereich installierten Parkscheinautomaten werden folgende Gebühren erhoben:
Parkzone I (Innenstadt und Bahnhofsbereich)
50 Cent pro angefangene 29 Minuten
(In der Parkzone I wird auch die Parkmark des Innenstadteinzelhandels angenommen; Informationen unter www.parkmark.de)
Parkzone II (innenstadtnahe Bereich östlich und südlich der City)
20 Cent pro angefangene 23 Minuten
Park + Ride
Die Göttinger Verkehrsbetriebe bieten einen Park + Ride-Verkehr vom Schützenplatz, einem der größten Parkplätze Göttingens an. Mit den Bussen der Linien 1, 8 und 13 können Sie bis in die Innenstadt fahren.
An Wochentagen (Mo. - Sa.) fahren die Busse der genannten Linien etwa alle 10 Min., sonn- und feiertags fahren 5 Busse pro Stunde.
Tarif: Das P+R-Ticket kostet 1,70 Euro für die Hin- und Rückfahrt. Maximal drei Kinder bis zu 11 Jahren können kostenlos mitgenommen werden. Der Parkplatz ist ebenfalls kostenlos. Tickets erhalten Sie beim Fahrpersonal.
Informationen und Fahrplanauskunft:
Informations-Center
Weender Straße 80 / Eingang Jüdenstraße
Telefon-Hotline: (0551) 38444-444
E-Mail: info@goevb.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 bis 18:00 Uhr, Sa 9:30 bis 14:00 Uhr
Parkplätze für behinderte Menschen:
Parkplätze mit dem Zusatzschild 1044-10 (Rollstuhlfahrersymbol) dürfen nur von Personen benutzt werden, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, in dem das Merkmal "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "Bl" (blind) vermerkt ist. Die behinderte Person muss nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Zusätzlich benötigen die Ausweisinhaberinnen und -inhaber die nach der Straßenverkehrsordnung erforderliche blaue Behindertenparkkarte.
Wo erhalten Sie den Schwerbehindertenausweis?
Schwerbehindertenausweise werden auf Antrag vom Versorgungsamt ausgestellt. Das Versorgungsamt hält im Neuen Rathaus regelmäßig Sprechstunden ab.
Die Termine können Sie bei der Hausverwaltung der Stadt Göttingen (Tel.: 400-2259) erfragen.
Bei der Antragstellung ist auch Fachdienst KOF, Alten- und Behindertenhilfe SGB XII (Tel.: 400-2183) behilflich.
Wo erhalten Sie die blaue Behindertenparkkarte?
Die Behindertenparkkarte müssen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres Heimatortes beantragen. Sie gilt in der gesamten Bundesrepublik sowie in den Ländern der EU.
In Göttingen erhalten Sie diesen Parkausweis unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises in der Straßenverkehrsbehörde des Fachbereichs Ordnung im Neuen Rathaus Zimmer 022
Öffnungszeiten: Mo. und Di. 8:00 - 15 Uhr; Mi. und Fr. 8.00 - 12 Uhr; Do. 8:00 - 17 Uhr
Die Parkkarte kann auch schriftlich angefordert werden, wenn eine Kopie des Schwerbehinderten-ausweises beigefügt wird. Weitere Auskunft erhalten Sie unter Tel. 400-2142, -2143 oder -3187
Die Behindertenparkkarte muss bei Benutzung gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausliegen. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Die in Göttingen ausgewiesenen Parkplätze für behinderte Menschen finden Sie auf folgender Karte verzeichnet.
Weitere Parkerleichterungen:
Die Parkkarte berechtigt übrigens weiterhin zu kostenfreiem Parken an Parkscheinautomaten und Parkuhren (max. 24 Std. lang) sowie zum Parken auf Anwohnerparkplätzen (bis zu 3 Std.). Informationen zu weiteren Parkerleichterungen erhalten Sie beim Fachbereich Ordnung der Stadt Göttingen.
Unberechtigte Nutzung von Behindertenparkplätzen:
Leider werden Behindertenparkplätze teilweise unberechtigt genutzt. In diesem Fall droht eine Ordnungsstrafe, ggf. auch sofortiges Abschleppen.