Luftreinhalteplan
Luftreinhalteplan der Stadt Göttingen
Vorgeschichte
Luftreinhalteplan als Konsequenz
Maßnahmenvorschläge
Öffentlichkeitsbeteiligung
Ratsbeschluss
Luftreinhalteplan der Stadt Göttingen (Download)
Karten & Abbildungen (Download)
Förderprogramme
Modellberechnungen
Zur Vorgeschichte
In der Stadt Göttingen wurde im Jahr 2006 an der Messstation Göttingen-Verkehr (Bürger-straße 20) des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) der zulässige Immissionsgrenzwert für Feinstaub (PM10 )(Tagesmittelwert), bei zugelassenen 35 Überschreitungen im Kalenderjahr, an 48 Tagen überschritten. In 2007 wurde der Tagesmittelwert an 23 Tagen überschritten. Ein Überschreitungsfall des Grenzwertes ist in 2007 somit nicht eingetreten. Mit 47 µg/m³ wurde der für 2006 geltende Immissionsgrenzwert incl. Toleranzmarge (40 + 8 µg/m³) für NO2 an der Messstation nicht überschritten.
Luftreinhalteplan als Konsequenz
Die Aufstellung eines Luftreinhalteplans Göttingen ist aufgrund von Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub, die im Jahr 2006 ermittelt worden sind, erforderlich. Auf der Grundlage der durchgeführten Modellrechnungen ist auch mit Grenzwertüberschreitungen der Stickstoffdioxidbelastungen zu rechnen, so dass auch für diesen Schadstoff ein Luftreinhalteplan erforderlich wird. Die Erstellung des Luftreinhalteplans für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) soll der Reduzierung der Belastungen und der Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen dienen.
Die Erstellung hat gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung bis spätestens 22 Monate nach Ende des Kalenderjahres mit Überschreitungen (also bis Oktober 2008) zu erfolgen.
Luftreinhaltepläne beschreiben langfristige verursacherbezogene Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität, in denen die Feinstaub- und die ab 2010 geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten werden.
Maßnahmenvorschläge zum Luftreinhalteplan
Die im Rahmen der Voruntersuchung zum Luftreinhalte- und Aktionsplan Göttingen durchgeführte modellgestützte Abschätzung von Luftschadstoffkonzentrationen im Hauptstraßennetz, die vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung und Gefahrstoffe durchgeführt worden ist, stellt die Grundlage für Maßnahmenkonzeptionen zur Schadstoffminderung und deren Wirkungsanalysen dar, die vom Büro Planungsgruppe Nord (PGN) aus Kassel im Auftrag der Stadt Göttingen durchgeführt worden ist. Die untersuchten Maßnahmen ( Modernisierung der Fahrzeugflotte im ÖPNV, Einrichtung einer Umweltzone im Innenstadtbereich, Zufahrtsbeschränkungen im Innenstadtbereich für Lkw-Verkehre, Verbesserung des Verkehrsflusses, Änderung des Busliniennetzes zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastungen auf den Busachsen) sind im Luftreinhalteplan Stadt Göttingen dargestellt. Im Rahmen einer prioritären Umsetzung empfiehlt das Gutachterbüro die Modernisierung der Busflotte für den Zeitraum 2010 bis 2015 zur weiteren Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in der Innenstadt und die Verbesserung des Verkehrsflusses auf betroffenen Abschnitten der Radialstraßen und dem Innenstadtring durch eine Verkehrsverstetigung. Neben signaltechnischen Verbesserungen können hier auch Maßnahmen der Straßenraumorganisation relevant sein.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 47 (5) und (5a) BImSchG ist bei der Aufstellung von Lufteinhalteplänen die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Der Entwurf des Luftreinhalteplans der Stadt Göttingen lag in der Zeit vom 29.09.2008 bis zum 27.10.2008 im Fachdienst Umwelt im Neuen Rathaus aus. Zudem wurde der Entwurf des Luftreinhalteplans auf der Internetseite der Stadt Göttingen veröffentlicht. Im Amtsblatt Nr. 18 und im Göttinger Tageblatt wurde auf die Auslegung hingewiesen. Damit wurde die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 Abs. 5 und 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz umgesetzt.
Stellungnahmen, Fragen und Anregungen bezogen sich hauptsächlich auf Pro- und Contra-Meinungen zur Umweltzone und betrafen auch methodische Grundlagen zur Erstellung des Luftreinhalteplans.
Einzelanregungen reichten darüber hinaus von der Ausweitung der Umweltzone, der Verbesserung der Busflotte, Einrichtung von Tempo-30-Straßen und allgemeine Temporeduzierung bis zu Fragen zur Südumgehung und einer weiteren Begrünung der Stadt.
Weitere sehr konkret ausgeführte Fragen wurden zu den dem Gutachten zugrundeliegenden Modellberechnungen gestellt.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Einwendungen konnten zum Teil im Luftreinhalteplan berücksichtigt werden. Weitere Einwendungen betreffen komplexe, weitergehende Maßnahmen, die im Prozess der mittel- bis langfristigen Maßnahmenplanung abgewogen werden müssen.
Die Maßnahmenprioritäten bleiben auch nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Einwendungen unverändert.
Ratsbeschluss
Der Ratsbeschluss zum Luftreinhalteplan erfolgte am 5.12.2008. Prioritär sollen zur Verbesserung der Luftqualität 2 Maßnahmen umgesetzt werden:
Zur weiteren Entlastung insbesondere des sensiblen Innenstadtbereiches sollen darüber hinaus Bestrebungen zur finanziellen Förderung der Taxiflotte bei der Umstellung auf Erdgasbetrieb unterstützt werden und hierfür Finanzierungsmöglichkeiten (Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene) geprüft werden.
Außerdem weiterverfolgt werden sollen die Bemühungen für eine Entlastung der Stadt Göttingen von Autobahn-Umleitungsverkehren.
Für eine nachhaltige und langfristige Verbesserung der Luftqualität sollen im Rahmen der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung die Potentiale emissionsarmer Stadt- und Verkehrsstrukturen ausgeschöpft werden.
Die Anforderungen aus der Luftreinhalteplanung u.a. zur (langfristigen) Beeinflussung der Kfz-Verkehrsmengen sollen in eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans einfließen.
Bei Maßnahmen im Straßenraum sollen ebenfalls die Anforderungen aus der Luftreinhaltung berücksichtigt werden.
Die bestehenden Möglichkeiten für Minderungsmaßnahmen an sonstigen Emissionsquellen (Baustellen, Hausbrand) sollen weiterverfolgt und in relevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Bei hohen Luftschadstoffbelastungswerten bzw. bei der Gefahr von Grenzwertüberschreitungen soll die Öffentlichkeit informiert und zu emissionsarmen Verhalten aufgefordert werden.
Im Folgenden finden Sie den Anhang zum Luftreinhalteplan Stadt Göttingen mit Karten und Abbildungen.
Förderprogramme
Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen in Diesel-Pkw: Die Bundesregierung möchte eine beschleunigte Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelminderungssystemen noch in diesem Jahr erreichen. Die am 1. August 2009 in Kraft getretene Richtlinie sieht vor, einen
Festbetragszuschuss von 330€ pro Fahrzeug für die Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen in der Zeit vom Vorgeschichte
Luftreinhalteplan als Konsequenz
Maßnahmenvorschläge
Öffentlichkeitsbeteiligung
Ratsbeschluss
Luftreinhalteplan der Stadt Göttingen (Download)
Karten & Abbildungen (Download)
Förderprogramme
Modellberechnungen
Zur Vorgeschichte
In der Stadt Göttingen wurde im Jahr 2006 an der Messstation Göttingen-Verkehr (Bürger-straße 20) des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) der zulässige Immissionsgrenzwert für Feinstaub (PM10 )(Tagesmittelwert), bei zugelassenen 35 Überschreitungen im Kalenderjahr, an 48 Tagen überschritten. In 2007 wurde der Tagesmittelwert an 23 Tagen überschritten. Ein Überschreitungsfall des Grenzwertes ist in 2007 somit nicht eingetreten. Mit 47 µg/m³ wurde der für 2006 geltende Immissionsgrenzwert incl. Toleranzmarge (40 + 8 µg/m³) für NO2 an der Messstation nicht überschritten.
Luftreinhalteplan als Konsequenz
Die Aufstellung eines Luftreinhalteplans Göttingen ist aufgrund von Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub, die im Jahr 2006 ermittelt worden sind, erforderlich. Auf der Grundlage der durchgeführten Modellrechnungen ist auch mit Grenzwertüberschreitungen der Stickstoffdioxidbelastungen zu rechnen, so dass auch für diesen Schadstoff ein Luftreinhalteplan erforderlich wird. Die Erstellung des Luftreinhalteplans für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) soll der Reduzierung der Belastungen und der Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen dienen.
Die Erstellung hat gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung bis spätestens 22 Monate nach Ende des Kalenderjahres mit Überschreitungen (also bis Oktober 2008) zu erfolgen.
Luftreinhaltepläne beschreiben langfristige verursacherbezogene Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität, in denen die Feinstaub- und die ab 2010 geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten werden.
Maßnahmenvorschläge zum Luftreinhalteplan
Die im Rahmen der Voruntersuchung zum Luftreinhalte- und Aktionsplan Göttingen durchgeführte modellgestützte Abschätzung von Luftschadstoffkonzentrationen im Hauptstraßennetz, die vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung und Gefahrstoffe durchgeführt worden ist, stellt die Grundlage für Maßnahmenkonzeptionen zur Schadstoffminderung und deren Wirkungsanalysen dar, die vom Büro Planungsgruppe Nord (PGN) aus Kassel im Auftrag der Stadt Göttingen durchgeführt worden ist. Die untersuchten Maßnahmen ( Modernisierung der Fahrzeugflotte im ÖPNV, Einrichtung einer Umweltzone im Innenstadtbereich, Zufahrtsbeschränkungen im Innenstadtbereich für Lkw-Verkehre, Verbesserung des Verkehrsflusses, Änderung des Busliniennetzes zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastungen auf den Busachsen) sind im Luftreinhalteplan Stadt Göttingen dargestellt. Im Rahmen einer prioritären Umsetzung empfiehlt das Gutachterbüro die Modernisierung der Busflotte für den Zeitraum 2010 bis 2015 zur weiteren Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in der Innenstadt und die Verbesserung des Verkehrsflusses auf betroffenen Abschnitten der Radialstraßen und dem Innenstadtring durch eine Verkehrsverstetigung. Neben signaltechnischen Verbesserungen können hier auch Maßnahmen der Straßenraumorganisation relevant sein.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 47 (5) und (5a) BImSchG ist bei der Aufstellung von Lufteinhalteplänen die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Der Entwurf des Luftreinhalteplans der Stadt Göttingen lag in der Zeit vom 29.09.2008 bis zum 27.10.2008 im Fachdienst Umwelt im Neuen Rathaus aus. Zudem wurde der Entwurf des Luftreinhalteplans auf der Internetseite der Stadt Göttingen veröffentlicht. Im Amtsblatt Nr. 18 und im Göttinger Tageblatt wurde auf die Auslegung hingewiesen. Damit wurde die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 Abs. 5 und 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz umgesetzt.
Stellungnahmen, Fragen und Anregungen bezogen sich hauptsächlich auf Pro- und Contra-Meinungen zur Umweltzone und betrafen auch methodische Grundlagen zur Erstellung des Luftreinhalteplans.
Einzelanregungen reichten darüber hinaus von der Ausweitung der Umweltzone, der Verbesserung der Busflotte, Einrichtung von Tempo-30-Straßen und allgemeine Temporeduzierung bis zu Fragen zur Südumgehung und einer weiteren Begrünung der Stadt.
Weitere sehr konkret ausgeführte Fragen wurden zu den dem Gutachten zugrundeliegenden Modellberechnungen gestellt.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Einwendungen konnten zum Teil im Luftreinhalteplan berücksichtigt werden. Weitere Einwendungen betreffen komplexe, weitergehende Maßnahmen, die im Prozess der mittel- bis langfristigen Maßnahmenplanung abgewogen werden müssen.
Die Maßnahmenprioritäten bleiben auch nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Einwendungen unverändert.
Ratsbeschluss
Der Ratsbeschluss zum Luftreinhalteplan erfolgte am 5.12.2008. Prioritär sollen zur Verbesserung der Luftqualität 2 Maßnahmen umgesetzt werden:
- 1. Die Modernisierung der Busflotte und
2. die Prüfung der Verkehrsverstetigung.
(siehe auch Karte: prioritär umzusetzende Maßnahmen des Luftreinhalteplans)
Zur weiteren Entlastung insbesondere des sensiblen Innenstadtbereiches sollen darüber hinaus Bestrebungen zur finanziellen Förderung der Taxiflotte bei der Umstellung auf Erdgasbetrieb unterstützt werden und hierfür Finanzierungsmöglichkeiten (Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene) geprüft werden.
Außerdem weiterverfolgt werden sollen die Bemühungen für eine Entlastung der Stadt Göttingen von Autobahn-Umleitungsverkehren.
Für eine nachhaltige und langfristige Verbesserung der Luftqualität sollen im Rahmen der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung die Potentiale emissionsarmer Stadt- und Verkehrsstrukturen ausgeschöpft werden.
Die Anforderungen aus der Luftreinhalteplanung u.a. zur (langfristigen) Beeinflussung der Kfz-Verkehrsmengen sollen in eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans einfließen.
Bei Maßnahmen im Straßenraum sollen ebenfalls die Anforderungen aus der Luftreinhaltung berücksichtigt werden.
Die bestehenden Möglichkeiten für Minderungsmaßnahmen an sonstigen Emissionsquellen (Baustellen, Hausbrand) sollen weiterverfolgt und in relevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Bei hohen Luftschadstoffbelastungswerten bzw. bei der Gefahr von Grenzwertüberschreitungen soll die Öffentlichkeit informiert und zu emissionsarmen Verhalten aufgefordert werden.
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Luftreinhalteplan Stadt Göttingen (Langfassung) |
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Luftreinhalteplan Stadt Göttingen (Kurzfassung) |
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Karte: prioritär umzusetzende Maßnahmen des Luftreinhalteplans |
Im Folgenden finden Sie den Anhang zum Luftreinhalteplan Stadt Göttingen mit Karten und Abbildungen.
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Förderprogramme
Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen in Diesel-Pkw: Die Bundesregierung möchte eine beschleunigte Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelminderungssystemen noch in diesem Jahr erreichen. Die am 1. August 2009 in Kraft getretene Richtlinie sieht vor, einen
01.08. 2009 bis einschl. 31.12. 2009 zu gewähren.
Anträge können ab dem 01.09. 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle online unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden .
Die Mittel für die Zuschüsse sind jedoch begrenzt. Die Antragsfrist endet am 15.02.2010.
Weitere Informationen finden Sie hier im Informationsblatt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) „Diesel nur mit Filter Nachrüsten und profitieren“.
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Broschüre: Diesel nur mit Filter Nachrüsten und profitieren |
Modellberechnungen zum Luftreinhalte- und Aktionsplan Göttingen
Voraussetzung für die Erstellung eines Luftreinhalte-/Aktionsplans war die Ermittlung weiterer Bereiche mit Grenzwertüberschreitungen mit Hilfe von Modellrechnungen.
Für das Stadtgebiet von Göttingen wurde ein sogn. Screening zur Ermittlung der Luftschadstoffbelastungen im Hauptstraßennetz für das Bezugsjahr 2006 und eine Prognose für das Bezugsjahr 2011 durchgeführt.
Bei einer Vielzahl von Straßenabschnitten in Göttingen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Überschreitung des 35 – Tage – Grenzwertkriteriums für Feinstaub auszugehen. Bis 2011 wird in einer Trendbetrachtung mit einem deutlichen Rückgang der Immissionen gerechnet. Eine Überschreitung der Grenzwerte ist allerdings immer noch zu erwarten. Zu diesen Ergebnissen kommt die Zentrale Unterstützungsstelle LG des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim in der „Modellgestützten Abschätzung von Luftschadstoffkonzentrationen“ in Göttingen, die als Voruntersuchung zu Luftreinhaltung und Aktionsplan der Stadt dient.
Zur Bestimmung der städtischen Hintergrundbelastung wurde ein Emissionskataster für die Quellgruppen Verkehr, Industrie und Hausbrand aufgebaut. Die Zusatzbelastung im Straßenraum wurde mit einem Computermodell bestimmt, wofür das vorliegenden 3D- Gebäudemodell genutzt wurde.
Ein Vergleich der mit dem Modell ermittelten Konzentrationen mit den an der Bürgerstraße im Jahr 2006 durch das LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) gemessenen Werten zeigt, dass die Ergebnisse der Modellrechnung in ihrer qualitativen Aussage den Messwerten entsprechen.
Das Screening 2006 ermittelt, dass bei einer Vielzahl von Straßenabschnitten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit der Überschreitung des 35-Tage- Grenzwertkriteriums für Feinstaub (PM10) zu rechnen ist. Für Stickstoffdioxid (NO2) wurde bei einigen Straßenabschnitten die Überschreitung des anzusetzenden (2006) Grenzwertes incl. Toleranzmarge von 48 µg/m³ berechnet.
Die Trendbetrachtung für 2011 zeigt, dass die Immissionen zum Teil deutlich zurückgehen, aber immer noch mit Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen ist. Der NO2-Jahresmittelwert wird in einer Vielzahl von Straßenabschnitten voraussichtlich deutlich über dem ab 2010 geltenden Grenzwert von 40 µg/m³ liegen. Einige Straßenabschnitte liegen mit ihren PM10-Jahrsmittelwerten auch im Jahr 2011 weiterhin im Bereich einer sicheren Verletzung des PM10 35Tage- Grenzwertkriteriums.
Der Rückgang der Immissionen ist allein in der sich erneuernden Fahrzeugflotte und in der vom Umweltbundesamt abgeschätzten Minderung des regionalen Hintergrundes (Ferneintrag) begründet.
Ohne zusätzliche innerstädtische Maßnahmen ist zukünftig die Einhaltung der (sinkenden) Grenzwerte nicht sichergestellt.
Der vollständige Bericht zur Modellgestützten Abschätzung von Luftschadstoffkonzentrationen ist unter www.umwelt.niedersachsen.de veröffentlicht.
Kontakt:
Fachdienst Umwelt
Frau G. Friedrich-Braun
















